AGB
1. Allgemeines
1.1 Für sämtliche Leistungen, welche überwegs gegenüber Mietern bzw. Vertragspartnern erbringt gelten, ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Mieters wird widersprochen, es sei denn, überwegs stimmt ihrer Geltung vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), als auch an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
1.3 überwegs verfügt über drei Veranstaltungsräume (105qm und zweimal 35 qm), einer Küche mit Warm-und Kaltgetränken, ein Beamer mit Leinwand, Büromaterialien (Stifte, Blöcke, Magneten etc.), ein SONOS-Soundsystem in jedem Raum, HUE-Philipps Beleuchtung und ein mobiles Bose-Soundsystem.
1.4 Aufgrund der drei voneinander getrennten Veranstaltungsräume kann es parallele Anmietungen geben, soweit vorher nichts anderes mit dem Kunden abgesprochen wurde.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von überwegs ist die Bereitstellung von drei Veranstaltungsräumen. Weitere Servicedienstleistungen umfassen die Durchführung von Veranstaltungen.
3. Zugangsbedingungen
3.1 Die allgemeinen Öffnungszeiten sind Mo. – Fr. von 9:00 – 18:00 Uhr. Gesonderte Zeiten müssen im gegenseitigen Einverständnis vereinbart werden.
4. Vertragsschluss, – partner, – haftung
4.1 Jede Reservierung oder Buchung von Räumen und Flächen im überwegs, sowie die Vereinbarungen von sonstigen Lieferungen und Leistungen, wird mit der schriftlichen Bestätigung per E-Mail für beide Seiten bindend. Alle Angebote sind freibleibend.
4.2 Ist der Auftraggeber / Besteller nicht der Kunde selbst oder wird vom Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
4.3 Die für die Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, etc. hat der Kunde auf seine Kosten zu beschaffen. Ihm allein obliegt auch die Verpflichtung bezüglich GEMA-Gebühren, Brandwache, o.ä. Die Erfüllung der zuvor genannten Verpflichtungen hat er auf Verlangen nachzuweisen.
4.4 Die für die Veranstaltungsräume geltenden Vorschriften der Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter müssen durch den Kunden eingehalten werden. überwegs kann zur Einhaltung Weisungen erteilen.
5. Preise
5.1 Alle Preise von überwegs sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Die aktuellen Preise können bei überwegs angefragt werden.
6. Rechnungsstellung
6.1 Die Rechnungszustellung erfolgt per E-Mail oder Post an die auf dem Nutzungs- und Überlassungsvertrag hinterlegte E-Mail-Adresse bzw. Postadresse.
7. Zahlungsmodalitäten
7.1 Die Rechnung ist ab sofort ohne Abzug von Skonto fällig.
8. Datenschutz
8.1 überwegs wird die Vorschrift über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
8.2 Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Sämtliche Daten werden vom überwegs vertraulich behandelt.
8.3 Der Mieter verpflichtet sich, den bereitgestellten Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen. Der Betreiber sichert eine bestimmte Qualität der Internetverbindung nicht zu.
Der Mieter hat sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten. Bei Verstoß gegen Urheberrechte haftet der Mieter allein. Soweit der Betreiber hierfür in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Mieter den Betreiber von diesen Forderungen auf erstes Anfordern unverzüglich freizustellen. Auf eine Berechtigung der gegen den Betreiber geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und zur Höhe nach kommt es nicht an. Diese Einwendungen kann der Mieter nur gegenüber dem Anspruchsteller geltend machen.
Es obliegt dem Mieter allein, gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen usw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Mitglied, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
9. Rücktritt des Kunden
9.1 Tritt der Kunde von seinem per E-Mail bestätigten Auftrag zurück, werden folgende Gebühren fällig / gilt folgende Berechnung: Bei Stornierungen ab 14 Werktage vor der Veranstaltung werden dem Kunden 50% der Raummiete in Rechnung gestellt.
Bei Stornierungen ab 2 Werktage vor der Veranstaltung werden 100 % der Raummiete in Rechnung gestellt. Eine kostenfreie Stornierung ist ab 4 Wochen vor der Veranstaltung möglich.
10. Rücktritt überwegs
10.1 überwegs ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls…
– höhere Gewalt oder andere von überwegs nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
– Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
– überwegs begründet Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen überwegs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne, dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich überwegs zuzurechnen ist.
10.2 überwegs hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
10.3 Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen überwegs, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
11. Änderung Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
11.1 Die endgültige Teilnehmerzahl ist überwegs spätestens 3 Werktage vor der Veranstaltung mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten.
12. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
12.1 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. überwegs übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
12.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. überwegs ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit überwegs abzustimmen. Werden durch das Anbringen / Ausstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Kunde die Renovierungs-/ Reparaturkosten.
12.3 Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, dürfe überwegs Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.
12.4 Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann überwegs für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, überwegs der eines höheren Schadens vorbehalten.
13. Haftung des Kunden für Schäden
13.1 Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.
13.2 überwegs kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kaution, Bürgschaften) verlangen.
14. Werbung
14.1 Erfolgt eine Veröffentlichung oder Werbung ohne schriftliche Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen von überwegs beeinträchtigt, so hat überwegs das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
15.2 Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand unter Ausschluss von UN-Kaufrecht ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover.
15.3 Es gilt deutsches Recht.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam, nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 26.02.2020