Rechtliche Grundlagen für Gewinnspiele
Nach § 6 Nr. 1 Abs. 4 müssen Gewinnspiele mit Werbecharakter als solche erkennbar sein und über leicht zugängliche Teilnahmebedingungen verfügen. Diese sollten unter anderem klären:
– Wer ist der Veranstalter des Gewinnspiels? (Name und Kontaktdaten)
– Wer darf teilnehmen?
– In welchem Zeitraum findet das Gewinnspiel statt?
– Was muss getan werden, um teilzunehmen?
– Was ist der Gewinn?
– Wie werden die Gewinner bestimmt und benachrichtigt?
Außerdem muss im Zuge des Datenschutzes darauf hingewiesen werden, dass die erhobenen Daten nur für die Abwicklung des Gewinnspiels verwendet werden.
Platzierung der Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärungen müssen nicht im Gewinnspiel-Post selbst enthalten sein.
Stattdessen können diese auf einer separaten Unterseite der eigenen Website aufgeführt und dann im Beitrag deutlich sichtbar verlinkt werden.
Gewinnspiel-Richtlinien auf Facebook
Die Regelungen für Wettbewerbe und Verlosungen auf Facebook finden sich in den Nutzungsbedingungen für Facebook-Seiten unter Punkt III E. Neben den rechtlich vorgeschriebenen Teilnahmebedingungen fordert Facebook die Seitenbetreiber dazu auf, den Teilnehmern zu erklären, dass Facebook in keiner Verbindung zu dem Gewinnspiel steht.
Für sämtliche Belange des Gewinnspiels ist also der Seitenbetreiber verantwortlich.
Nach wie vor ist es jedoch untersagt, persönliche Chroniken oder die Verbindungen zu Freunden für die Organisation und Durchführung eines Gewinnspiels zu nutzen. Aufforderungen wie „Teile diesen Beitrag an deiner Chronik, um deine Gewinnchancen zu erhöhen” oder das Markieren von Freunden sind nicht erlaubt.
Datenschutz auf Facebook
Wenn du Inhalte und Informationen direkt von NutzerInnen sammelst, hast du klarzustellen, dass du diese sammelst (und nicht Facebook). Außerdem hast du die Zustimmung der NutzerInnen für deine Verwendung der von dir gesammelten Inhalte und Informationen einzuholen und auf die entsprechende Verwendung hinzuweisen.
§ 1 Allgemeines
(1) Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der B&B. Markenagentur GmbH, Georgstraße 56, 30159 Hannover unter dem Markennamen überwegs.
(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die B&B. Markenagentur GmbH, Georgstraße 56, 30159 Hannover. Die Webpräsenz von der B&B. Markenagentur GmbH findet sich unter: https://bundb.de. Die Webpräsenz von der dazugehörigen Marke überwegs findet sich unter: https://ueberwegs.de/. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an die B&B. Markenagentur GmbH zu richten. Facebook übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmer verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Facebook.
(3) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.
(4) Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben.
(3) Mitarbeiter der B&B. Markenagentur GmbH sowie Mitarbeiter der ADAC Fahrsicherheits-Zentrum Hannover/Laatzen GmbH sind nicht teilnahmeberechtigt.
(4) Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Die B&B. Markenagentur GmbH behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.
(5) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.
(6) Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.
(7) Teilnahmeberechtigte können am Gewinnspiel teilnehmen, indem sie Fan von der Facebook Seite sind/werden, das Gewinnspiel-Posting mit “Gefällt mir” markieren und das Gewinnspiel-Posting kommentieren.
§ 3 Gewinn
(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Personen verlost die B&B. Markenagentur GmbH im Namen ihrer Marke überwegs ein 5-stündiges ADAC Pkw-Kompakt-Training im Wert von 135 € bei dem ADAC Fahrsicherheits-Zentrum Hannover/Laatzen.
(2) Der Preis kann nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.
(3) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
§ 4 Durchführung des Spiels
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit vom 17.08.2020 bis einschließlich 23.08.2020 23:59 Uhr möglich.
(2) Der Gewinn wird unter den Teilnehmern verlost, die bis spätestens zum 23.08.2020 23:59 Uhr das Gewinnspiel-Posting direkt in der Facebook-Chronik der Marke überwegs von der B&B. Markenagentur GmbH mit „Gefällt mir“ markieren und kommentieren.
(3) Eine Bestätigung der Übermittlung der in Absatz 2 genannten Daten erfolgt nicht.
(4) Die Auslosung erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
(5) Die Auslosung und Benachrichtigung der Gewinner erfolgt am 24.08.2020
(6) Der Gewinner erklärt sich einverstanden, dass sein Name (Vorname, Nachname) veröffentlicht wird, falls die B&B. Markenagentur GmbH sich hierzu entscheidet.
§ 5 Annahme des Gewinns
(1) Nach Ablauf des Gewinnspiel-Zeitraums und nach erfolgter Auslosung des Gewinners, wird der Gewinner per Direktnachricht informiert. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung.
(2) Der Gewinner muss den Gewinn spätestens am 28.08.2020 annehmen. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.
(3) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
(4) Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 2 bis 3 genannten Gründen, so wird der Gewinn von der B&B. Markenagentur GmbH nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.
§ 6 Störungen im Ablauf; Haftung
(1) Die B&B. Markenagentur GmbH behält sich vor, das Spiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe eine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels oder der B&B.-Facebook-Fanseite besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) Die B&B. Markenagentur GmbH übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeit einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der B&B.-Facebook-Fanseite.
(3) Die B&B. Markenagentur GmbH haftet nur für Schäden, die durch die B&B. Markenagentur GmbH oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.
(3) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Hannover, Deutschland, vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Hannover, Deutschland, ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.